Kommentar von Peter Hammarstedt, Chief Campaigns Officer bei Sea Shepherd Global
Heute ist mit dem UN-Hochseeschutzabkommen ein neuer globaler Vertrag in Kraft getreten. Zum ersten Mal können Staaten damit auf Hoher See Meeresschutzgebiete in den Teilen der Weltmeere einrichten, die außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse liegen.
Das Abkommen trägt den offiziellen Namen „Agreement under the United Nations Convention on the Law of the Sea on the Conservation and Sustainable Use of Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction“ und schafft einen seit Langem fehlenden Rechtsrahmen zum Schutz der Gewässer, die rund 64 % des Weltozeans ausmachen.
Das ist besonders wichtig, denn obwohl sich die internationale Gemeinschaft unter dem sogenannten „30×30-Ziel“ verpflichtet hat, bis 2030 30 % der Weltmeere als Meeresschutzgebiete auszuweisen, stehen heute weniger als 8 % unter irgendeiner Form von Schutz. Vollständig geschützt, einschließlich eines Verbots industrieller Fischerei, sind weniger als 3 %, obwohl bis zum Erreichen des Ziels weniger als fünf Jahre verbleiben.
Sea Shepherd begrüßt den bedeutenden Erfolg des neuen Abkommens. Bislang war es nämlich praktisch unmöglich, Meeresschutzgebiete in den Weiten der Hohen See, die etwa zwei Drittel der Ozeane ausmachen, einzurichten.
Bisher ist die Antarktis das einzige Beispiel für echten Hochseeschutz. Sie verdeutlicht, was möglich ist und welche Risiken bestehen.
Im Rahmen des Antarktisvertrags und des Übereinkommens zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) ist es Staaten möglich, Meeresschutzgebiete in antarktischen Gewässern einzurichten, jedoch nur mit einstimmiger Zustimmung aller Mitgliedstaaten.
Auf Basis dieser Rechtsgrundlage wurde 2016 das Rossmeer-Meeresschutzgebiet eingerichtet, das weltweit größte seiner Art. Gleichzeitig blockierte sie jedoch auch die Schutzbemühungen für die Antarktische Halbinsel. Denn Einwände von lediglich zwei der 27 CCAMLR-Mitgliedstaaten, der Volksrepublik China und der Russischen Föderation, verhindern dort seit Jahren Fortschritte.
Schon bald wird die ALLANKAY in der Antarktis eintreffen, um die zerstörerische, aber dennoch legale Krillfischerei im vorgeschlagenen Schutzgebiet der Antarktischen Halbinsel ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Regionale Fischereiorganisationen, das sind Zusammenschlüsse von Staaten, die bestimmte Fischereien wie etwa den Thunfischfang verwalten, konnten schon lange bestimmte Gebiete für den Fang sperren. Diese Sperrgebiete entsprechen jedoch nicht umfassenden Meeresschutzgebieten. Ihre Umsetzung hängt zudem von sogenannten Flaggenstaaten ab, also jenen Ländern, unter deren Flagge die Schiffe fahren. Diese haben oft ein Vetorecht gegenüber Schutzmaßnahmen.
Das Scheitern dieses Systems ist offensichtlich.
Als Sea Shepherd im Jahr 2021 eine Tintenfisch-Fangflotte im Pazifik verfolgte, dokumentierten wir 29 Schiffe. 24 davon waren bereits wegen illegaler Fischerei verurteilt worden, standen unter Verdacht, Arbeitsrechtsverletzungen begangen zu haben, oder fuhren „im Dunkeln“ mit ausgeschaltetem Ortungssystem.
Trotzdem hat die Regionale Fischereiorganisation für den Südpazifik (SPFO), die zuständige zwischenstaatliche Organisation für die Verwaltung des Tintenfischfangs auf Hoher See, bis heute kein einziges dieser Schiffe auf die Schwarze Liste gesetzt. Mehrere Versuche, sie dort einzutragen, wurden durch Einwände der Volksrepublik China blockiert.
Eine der wichtigsten Eigenschaften des neuen UN-Hochseeschutzabkommens ist sein Entscheidungsverfahren.
Zwar wird weiterhin nach Konsens gesucht, doch erlaubt das Abkommen auch Entscheidungen per qualifizierter Mehrheit, wodurch verhindert wird, dass nur ein oder zwei Mitgliedstaaten Schutzmaßnahmen blockieren.
Für Sea Shepherd schafft dies echte Hoffnung auf starke Schutzregeln. Gleichzeitig bleibt die Durchsetzung jedoch eine große Herausforderung: Es gibt weder eine Marine der Vereinten Nationen noch eine internationale Meerespolizei, die diese Regeln durchsetzt.
In der Praxis bleibt die Verantwortung daher weitgehend bei den sogenannten Flaggenstaaten, denn sie sind rechtlich und logistisch die einzigen Akteure, die Regeln auf Hoher See effektiv durchsetzen können.
Wo Regierungen versagen, muss die Zivilgesellschaft einspringen – von Unternehmen, die Technologien zur Schiffsverfolgung bereitstellen, bis zu NGOs wie Sea Shepherd, die das Gesetz unmittelbar durchsetzen.
Die illegale, unregulierte und undokumentierte Fischerei (IUU-Fischerei) bleibt selbst in nationalen Gewässern mit bestehenden Regulierungen ein großes Problem.
In den vergangenen zehn Jahren hat Sea Shepherd gemeinsam mit Partnerregierungen in Afrika zusammengearbeitet und dabei 101 Schiffe festgesetzt, die illegal gefischt haben.
Auf Hoher See werden politischer Wille und finanzielle Ressourcen für die Durchsetzung des Abkommens noch schwieriger zu sichern sein. Doch das schmälert dessen Bedeutung nicht.
Zum ersten Mal existiert ein globaler Rechtsrahmen, der die Einrichtung echter „No-Take“-Schutzgebiete jenseits nationaler Grenzen ermöglicht – Gebiete, in denen keinerlei Nutzung oder Fischerei stattfinden darf.
Die größte Herausforderung wird sein, sicherzustellen, dass diese Schutzgebiete tatsächlich zum Schutz der Meere beitragen und nicht nur auf dem Papier existieren.



