Gestern veröffentlichte der Europäische Rat die EU-weiten Fangquoten, darunter auch die zulässigen Gesamtfangmengen (total allowable catches, TACs) für die Ostsee. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zeigt sich zufrieden und spricht davon, sich „erfolgreich für die kleine Küstenfischerei“ eingesetzt zu haben, wieder einmal zum Nachteil des Meeres- und Artenschutzes.
Die Ausgangslage
Die Dorsch- und Heringsbestände in der westlichen Ostsee befinden sich seit Jahren in einem dramatischen Zustand. Während der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) seit Langem einen vollständigen Fangstopp fordert, um den kollabierten Beständen eine Chance zur Regeneration zu geben, ignoriert die EU-Fischereipolitik weiterhin die biologischen Belastungsgrenzen mariner Ökosysteme.
Anstatt dem wissenschaftlichen Vorsorgeprinzip zu folgen, dominieren kurzsichtige fischereipolitische Entscheidungen und nationales Lobbying das Verhandlungsergebnis im EU-Rat. Während faule Kompromisse verabschiedet werden, haben die Dorschbestände in der westlichen Ostsee bereits einen Kipppunkt überschritten. Die neuen Quoten werden die ohnehin katastrophale Lage der Ostsee auf absehbare Zeit weiter verschlimmern.
Die Quoten
Der Ratsbeschluss über die Fanglimits in der Ostsee zeigt, dass es bei Dorsch und Hering keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr geben wird. Eine kommerzielle Fangquote ist nicht vorgesehen, wohl aber eine sogenannte Beifangquote, die es Fischern erlaubt, „zufällig“ gefangene Fische im Rahmen dieser Quote zu verkaufen. Der ICES sieht die Notwendigkeit, die Beifangquoten radikal zu kürzen (um 45 % für den westlichen Hering und sogar um 88 % für Dorsch), doch dieser Empfehlung wurde auch in diesem Jahr nicht gefolgt. Positiv zu bewerten ist hingegen das vollständige Verbot der Freizeitfischerei auf bedrohte Arten wie den Dorsch.

Der Beifang
Jeder Entnahmedruck auf kritische Populationen senkt die Chance auf eine Regeneration erheblich. Dabei ist es unerheblich, ob die bedrohten Fische von der kleinen Küstenfischerei oder von einem großen Trawler „gezielt“ oder als Beifang entnommen wurden.
Die Beifangregelung wird zudem als Schlupfloch genutzt, um gezielte Fänge auf rentablere Arten wie Dorsch zu verschleiern. Fänge werden oft nicht korrekt gemeldet. Bis heute unterliegen kleine Kutter nicht den Kontrollauflagen der EU (Vessel Monitoring System/VMS, elektronische Logbücher etc.) und können mit Direkt- und Kutterverkäufen als Beifang deklarierte Fänge illegal vermarkten und somit Schutzbemühungen sabotieren.
Darüber hinaus stellt die Stellnetzfischerei ein extrem hohes Beifangrisiko für den bedrohten Ostsee-Schweinswal dar. Laut einer aktuellen Studie sterben jährlich über 900 Schweinswale in der dänischen und schwedischen Beltsee durch Stellnetze. Daten aus Deutschland liegen nach wie vor nicht vor, weshalb die reale Verlustrate deutlich darüber liegen dürfte.
Die Ausnahmeregelung
Seit Jahren ignoriert der Europäische Rat die Empfehlungen des ICES, eine Null-Quote (Zero-TAC) für bedrohte Arten zu implementieren, wenn eine nachhaltige Reproduktion bestimmter Fischarten nicht gewährleistet ist. Der Europäische Rat hat außerdem eine Sonderregelung für die sogenannte „Kleine Küstenfischerei“ (Kutter unter zwölf Metern Länge mit Stellnetzen und Reusen) eingebracht, mit dem Ziel, die Fischerei vor ihrem selbstverursachten Untergang zu bewahren. Dass dieser unvermeidlich ist, wenn sich die Bestände nicht erholen können, scheint bei dieser Entscheidung keine Rolle zu spielen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer zeigte sich zufrieden mit dieser kurzsichtigen Entscheidung, weil dies den Fischern das Überleben garantiere, die Heringsbestände seiner Meinung nach jedoch nicht belaste. Dass die Bestände trotz vorsichtiger Erholung weiterhin unter der kritischen Regenerationsgrenze liegen und kumulative Faktoren wie die Erwärmung durch die Klimakrise, die massive Eutrophierung (Überdüngung), die Ausbreitung von sauerstofflosen Totzonen und die Zerstörung der Laichgründe kaum einbezogen werden, scheint keinen Einfluss auf seine Entscheidung gehabt zu haben.
Die Leidtragenden
Naturschutz wird kontinuierlich nachrangig gegenüber wirtschaftlichen Interessen behandelt. Die Leidtragenden dieser verfehlten Politik sind das Ökosystem der Ostsee als Ganzes, bedrohte Arten und folglich die Arten, die auf die Schlüsselart Hering angewiesen sind. Als zentrales Bindeglied im Nahrungsnetz entzieht der Mangel an Hering unter anderem bedrohten Räubern wie dem Ostseedorsch, aber auch Meeressäugern wie dem Ostsee-Schweinswal und Seevögeln eine elementare Nahrungsgrundlage. Auf dieser Basis ist eine Erholung der Bestände weitgehend auszuschließen.
Die Folgen und Forderungen
Der aktuelle Ratsbeschluss zeigt, dass die EU-Fischereipolitik weiterhin auf ein Management des Verfalls statt auf echten Schutz setzt. Kumulierte Stressfaktoren wie Überfischung, die menschengemachte Klimakrise und Eutrophierung (Überdüngung) setzen den ohnehin bedrohten Beständen massiv zu.
Wir brauchen deshalb einen längst überfälligen, radikalen Kurswechsel:
- Ein vollständiges, mehrjähriges Fang- und Beifangmoratorium.
- Die strikte Ausrichtung der Quotenpolitik an den wissenschaftlichen Empfehlungen des ICES unter Einbeziehung der prognostizierten Veränderungen mariner Ökosysteme.
- Die Einrichtung eines Netzwerks großflächiger No-Take-Zones inklusive essenzieller Laich- und Aufzuchtgebiete.
- Ein generelles Verbot der Stellnetzfischerei zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Schweinswalpopulationen.




