
in Kraft, wodurch alle Haiarten, die im Galapagos-Meeresschutzgebiet leben, jetzt durch ecuadorianische
Gesetzgebung unter vollem strafrechtlichem Schutz stehen. Artikel 4 dieses ministeriellen Abkommens,
seit August 2014 in Kraft, ergänzt das Strafgesetz von Ecuador – es legt im Falle des Wilderns von Meerestieren
Haftstrafen von bis zu drei Jahren fest.
Da nun alle Haiarten unter dieses Strafgesetz fallen, setzt dieses Abkommen 2015 höhere Standards für den Schutz der Haie und anderer Meerestiere auf den Galapagosinseln. Der derzeitige weltweite Standard in Bezug auf den strafrechtlichen Schutz von gefährdeten Arten fällt im Vergleich dazu lediglich niedrig aus.
Die Regelung von 2015 entspricht nicht nur den gesetzlichen Umweltschutzschutzbestimmungen gemäß der ecuadorianischen Verfassung, sondern resultiert auch aus den historischen Bemühungen auf Galapagos zum Schutz der Haie, was an mehreren Gesetzen deutlich wird, die in Ecuador seit 1959 in Kraft traten, um so den vollen Schutz dieser wunderschönen Tiere zu gewährleisten.

Aufgrund entsprechender wissenschaftlicher und biologischer Standards kann die Strafverfolgung in Fällen von Wilderei schwierig sein. Durch die Festsetzung von allgemeingültigen Normen für alle Haiarten, die durch das Strafgesetz geschützt sind, bringt die neue Regelung Licht in die komplexen Gegebenheiten bei der Umsetzung des Umweltschutzrechtes auf Galapagos.
Sea Shepherd ist stolz darauf, zum Entwurf dieser Regelung beigetragen zu haben. Auf Einladung des ecuadorianischen Umweltschutzministers nahmen wir an mehreren Arbeitssitzungen auf Galapagos und in Quito teil, um für den Schutz der Haie im Galapagos-Meeresschutzgebiet eine Gesetzesvorlage zu erstellen.
Die Sea Shepherd-Niederlassung auf Galapagos führt seit 2010 ihr juristisches Projekt zum Schutz der Galapagosinseln durch. Dieses Projekt trägt zu den Bemühungen bei, die Durchsetzung von geltendem Recht im Galapagos-Meeresschutzgebiet zu verbessern.